Über die merkwürdige Rechtssprechung so mancherorts in Deutschland berichteten wir in den letzten Wochen des Öfteren. Nun ist uns noch ein bizarrer Fall aus Dresden zugespielt worden. Die Stadtratsfraktion der Grünen hatte während die Nazis am 13. Februar 2009 mit ihrem Fackelmarsch durch Dresden liefen laut Musik in den eigenen Räumen gespielt. Die Nazis zeigten diesen wegen Ruhestörung offensichtlich an. Die Grünen wurden zu einem Bußgeld von 150,– € verurteilt. Schräg! Zeitgleich wurden drei Nazis in Meissen freigesprochen. Diese hatten mit Fackeln und Trommeln mit einem Marsch Rudolf Hess gehuldigt und wurden ebenfalls angezeigt.
Hier der Artikel aus der SZ v. 02. Juli 2009:
Neonazis gestört, Grünen-Stadtrat muss Bußgeld zahlen
Grünen-Sprecher und Stadtrat Stephan Kühn muss jetzt 150 Euro Bußgeld zahlen, weil er am 13.Februar beim Aufmarsch der Neonazis aus den Fraktionsräumen im Rathaus Klezmer Musik spielte. Er störte damit die Versammlung „Junger Landsmannschaften Ostdeutschland“. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass aus dem Fenster der Stadtratsfraktion „laute, jüdische Musik“ (Originalton Anklageschrift) gespielt wurde, die eine „zu dieser Zeit gehaltene Rede störte.“ Diese Handlung sei, so die Staatsanwaltschaft, „strafbar als Störung von Versammlungen und Aufzügen“.
„Wenn es mir gelungen ist, die Verbreitung der braunen Verbalsoße zu stören, nehme ich die Zahlung der Strafe gerne in Kauf“, sagt Stephan Kühn. (SZ)
Die zweite Meldung zu Meissen:
Hierzu eine nachträgliche Pressemitteilung von “GEH DENKEN”:
Pressemitteilung des Bündnisses „Geh Denken“ mit der Bitte um Veröffentlichung
Zivilcouragiertes Engagement bestraft , NS-Verherrlichung straffrei – Bündnis „Geh Denken“ empört über das Handeln der Justiz
Das Bündnis „Geh Denken“ ist empört über die Bewertung zweier sächsischer Justizentscheidungen zum Umgang mit Rechtsextremismus.
Während die Staatsanwaltschaft Dresden engagierten Protest gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar 2009 in Dresden mit Strafe belegte, sprach das Amtsgericht Meißen fünf einschlägig bekannte Rechtsextremisten, die 2006 an einem sog. „Hess-Gedenkmarsch“ teilgenommen hatten, frei.
Als sich hunderte Rechtsextremisten am Abend des 13. Februar vor dem Dresdner Rathaus versammelten, schallte ihnen Klezmer- und andere Musik entgegen. Ein zivilcouragierter Protest, der dem erschreckenden Bild aufmarschierender Nazihorden ein deutliches Zeichen entgegensetzte. Dies soll nun mit einer Geldbuße von 150 Euro bestraft werden.
Das Amtsgericht Meißen konnte dagegen in einem Aufmarsch von etwa 100 Nazis, die am Abend des 18. August 2006 mit Trommeln und Fackeln durch die Meißner Altstadt marschierten, keine „Störung des öffentlichen Friedens“ erkennen. Das im Prozess gezeigte Video lies allerdings eindeutig an einen Aufmarsch aus Zeiten des Nationalsozialismus erinnern. Monotone Trommelschläge und Fackelschein angeführt von einem Transparent mit dem Abbild des Hitler-Stellvertreters „Rudolf Hess – Märtyrer leben ewig. Unvergessen die Taten. Nie endend der Ruhm. Freie Kräfte Sachsen“ mit Parolen wie „Rudolf Hess – Märtyrer des Friedens“ ließen die Verbrechen des Naziregimes deutlich vor Augen erscheinen.
Dazu Kati Lang: “Die Zusammenschau beider Entscheidungen ist ein fatales Signal an die Öffentlichkeit. Während zivilcouragierter Protest verfolgt und mit Strafe belegt wird, werden den Nationalsozialismus verherrlichende Aufmärsche geduldet. Die Zurückdrängung des Rechtsextremismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Entscheidungen weisen allerdings in die falsche Richtung.“
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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